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Ausschluss homosexueller Lebenspartner von Mitversicherung verfassungswidrig?

SozialversicherungARD 5614/4/2005 Heft 5614 v. 17.8.2005

§ 123 Abs 8 lit b ASVG, § 83 Abs 8 GSVG - Der Ausschluss homosexueller Lebenspartner von der Mitversicherung in der Krankenversicherung dürfte gleichheitswidrig und somit verfassungswidrig sein.

VfGH 23.06.2005, B 47/05, B 48/05

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