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Änderung des KStG iZm VAG-Novelle 2005

Neue VorschriftenARD 5614/3/2005 Heft 5614 v. 17.8.2005

Im Zusammenhang mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG-Novelle 2005) wurde auch eine kleine Änderung im KStG 1988 vorgenommen: § 13 Abs 5 KStG 1988 wurde in der Weise ergänzt, dass die Umwandlung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine Privatstiftung der Umwandlung einer Sparkasse in eine Privatstiftung gleichgestellt wird. Bundesgesetz; BGBl I 2005/93, ausgegeben am 11.08.2005.

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