§ 4 Abs 2 ASVG - War ein von einer Musikgruppe zur Errichtung der lichttechnischen Anlagen bei einzelnen Konzerten betrauter Lichttechniker an die Weisungen eines ebenfalls in den Konzertbetrieb eingebundenen Lichttechnikers gebunden, erbrachte er seine Leistungen in Eingliederung in den Tournee-Organisationsplan zur Gänze mit Betriebsmitteln des Auftraggebers, hatte er seine Arbeit grundsätzlich persönlich zu erbringen und bestand auch keine Gewährleistungspflicht des Dienstnehmers für die ordnungsgemäße und vollständige Einrichtung der Lichtanlage, ist vom Vorliegen eines echten, der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnisses auszugehen.