§ 51 Abs 3 Z 2 ASGG - Ist ein Tankstellenpächter an vorgegebene Öffnungszeiten und Verkaufspreise gebunden, unterliegt er einem Weisungsrecht seines Vertragspartners, hat er die Treibstoffe im Namen des Vertragspartners zu verkaufen und die Verpflichtung, auch andere Waren ausschließlich vom Vertragspartner zu beziehen, ist von einer Arbeitnehmerähnlichkeit des Pächters auszugehen, die die sachliche Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichts für Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses begründet.