Da das laufend bezahlte Entgelt eines freien Dienstnehmers idR weit über jenem eines Arbeitnehmers liegt, geht Univ.-Ass. Mag. Christoph Kietaibl, Wien, in diesem Artikel der Frage nach, wie eine Entgeltanpassung vorgenommen werden kann, wenn die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages von einem freien Dienstvertrag ausgegangen sind, sich jedoch nachträglich herausstellt, dass ein Dienstverhältnis vorliegt.