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Freies Dienstverhältnis einer Heimbuchhalterin

ArbeitsrechtARD 5612/9/2005 Heft 5612 v. 9.8.2005

§ 1151 ABGB - Ein freier Dienstvertrag braucht nicht frei von jeglicher persönlicher Abhängigkeit zu sein, sondern es können auch schwach ausgeprägte Merkmale einer Abhängigkeit vorhanden sein. Der freie Dienstvertrag ist nur weitgehend frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens.

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