§ 69 Abs 1 AMSG - In § 69 Abs 1 vierter Satz, erster Halbsatz AMSG wird das Wort „endgültig“ als verfassungswidrig aufgehoben, weil die „endgültige“ Zuständigkeit des Amtes bei der Bundesgeschäftsstelle in Dienstrechtsangelegenheiten von Beamten des Bundes eine verfassungswidrige Einschränkung der Zuständigkeit des Bundesministers als oberstes Organ des Bundes zur Ausübung der Diensthoheit darstellt. VfGH 24.06.2005, G 2/05 ua; Aufhebung kundgemacht in BGBl I 2005/79, ausgegeben am 29.07.2005.