§ 236 Abs 2 und Abs 3 ASVG - Fallen in den durch neutrale Zeiten verlängerten Rahmenzeitraum für das Vorliegen der erforderlichen Anzahl von Versicherungsmonaten zur Erfüllung der Wartefrist für eine Leistung aus der Pensionsversicherung neuerlich neutrale Zeiten, kommt es dadurch zu keiner nochmaligen Verlängerung des Rahmenzeitraumes.
OGH 18.02.2005, 10 ObS 198/04x