Verordnung des BMF betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird.
BGBl II 2005/216, ausgegeben am 19.07.2005
Soweit ein ständiger Datenverkehr zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den Behörden eingerichtet ist, kann die Erklärung einer Neugründung (oder einer Übertragung von Betrieben) von der gesetzlichen Berufsvertretung an die in Betracht kommende Behörde elektronisch übermittelt werden. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes (vgl § 4 Abs 5 NeuFöG idF BGBl I 2004/180). Durch diese Verordnung, die am 1. 7. 2005 in Kraft getreten ist, werden nun der Inhalt und das Verfahren der elektronischen Erklärungsübermittlung festgelegt.