Dr. Clemens Egermann untersucht im vorliegenden Artikel die Frage, inwieweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber auch in privatrechtlichen Dienstverhältnissen zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitnehmers verpflichtet ist. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht aktiv fördern muss, ihm keine Rechtsauskünfte erteilen muss und den Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch nicht über dessen Rechte aufklären muss. Erteilt der Arbeitgeber aber freiwillig Auskünfte, haben diese richtig und vollständig zu sein. (ZAS 2005/20, Heft 3, S 111)