§ 9, § 10 AlVG - Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme rechtlich als Arbeitsverhältnis zu jener Einrichtung zu gestalten, die die Maßnahme durchzuführen hat (mit der Konsequenz des Entfalls von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), und sodann die - nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme - erforderliche weitere Arbeitsvermittlung dieser Einrichtung zu überlassen (vgl VwGH 21.04.2004, 2002/08/0262, ARD 5572/13/2005). VwGH 20.04.2005, 2004/08/0096. (Bescheid aufgehoben)