§ 27 Z 1 AngG - Hat ein Rechtsanwaltsanwärter nach der Weigerung des Rechtsanwalts, den Empfang des vom Konzipienten vorgelegten Kündigungsschreibens zu bestätigen, erwidert, dass er dann selbst den Kanzleistempel auf sein Schreiben draufgebe, hat er dies jedoch dann aufgrund der Untersagung durch den Rechtsanwalt unterlassen, rechtfertigt dieses Verhalten noch nicht die Entlassung des Konzipienten wegen Vertrauensunwürdigkeit.