§ 27 AngG - In der Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, er habe das Büro zu verlassen, kann weder eine ausdrückliche noch eine schlüssige Erklärung zur Beendigung des Dienstverhältnisses erblickt werden. Im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Gespräch und der Situation (Erteilung einer Rüge durch den Arbeitgeber in dessen Arbeitszimmer) ist die Äußerung „verlassen Sie das Büro“ nicht als Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern als Aufforderung, das Büro zu verlassen und in den eigenen Arbeitsraum zurückzukehren, zu verstehen.