§ 82a GewO, § 863 ABGB - Legt ein Arbeitnehmer das Firmenhandy und die Büroschlüssel auf den Tisch seines Vorgesetzten und erklärt, er gehe jetzt und komme nicht mehr, hat er seinen sofortigen Austritt aus dem Dienstverhältnis zum Ausdruck gebracht.
§ 82a GewO, § 863 ABGB - Legt ein Arbeitnehmer das Firmenhandy und die Büroschlüssel auf den Tisch seines Vorgesetzten und erklärt, er gehe jetzt und komme nicht mehr, hat er seinen sofortigen Austritt aus dem Dienstverhältnis zum Ausdruck gebracht.