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Entfernen von Privatsachen des Arbeitnehmers vom Firmengelände - kein Austrittsgrund

ArbeitsrechtARD 5588/12/2005 Heft 5588 v. 3.5.2005

§ 82a GewO, § 863 ABGB - Legt ein Arbeitnehmer das Firmenhandy und die Büroschlüssel auf den Tisch seines Vorgesetzten und erklärt, er gehe jetzt und komme nicht mehr, hat er seinen sofortigen Austritt aus dem Dienstverhältnis zum Ausdruck gebracht.

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