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Keine schlüssige Urlaubsvereinbarung bei mehrdeutigem Arbeitnehmerverhalten

ArbeitsrechtARD 5585/3/2005 Heft 5585 v. 22.4.2005

§ 4 UrlG, § 863 ABGB - Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubs, die grundsätzlich auch schlüssig zustande kommen kann. Eine konkludente Erklärung darf aber nur dann angenommen werden, wenn eine Handlung nach der Verkehrssitte, nach den üblichen Gewohnheiten und Gebräuchen eindeutig in einer bestimmten Richtung zu verstehen ist.

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