vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zumutbarer Verbrauch von offenem Urlaub während der Kündigungsfrist

ArbeitsrechtARD 5585/4/2005 Heft 5585 v. 22.4.2005

§ 10 UrlG - Auch nach der Änderung einzelner Bestimmungen des UrlG durch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 trifft den Arbeitnehmer die Obliegenheit, nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in einem ihm zumutbaren Ausmaß zu verbrauchen. Beträgt die Vertragsdauer vom Ausspruch der Kündigung bis zum Ende des Dienstverhältnisses fast 5 Monate, bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt den Verbrauch des noch offenen Urlaubsanspruchs von 91 Werktagen an und ist der Urlaubsverbrauch dem Arbeitnehmer nicht aus persönlichen oder sonst objektiv anzuerkennenden Gründen unmöglich, bewegt sich die Auffassung, ein Urlaubskonsum im Ausmaß von 35 Werktagen wäre zumutbar gewesen, noch im vertretbaren Rahmen. Ein Verbrauch des gesamten offenen Resturlaubs während der Kündigungsfrist ist jedoch nicht zumutbar, weil dies auf eine einseitige Bestimmung der Urlaubszeit durch den Arbeitgeber hinausliefe, die dem Gesetz klar widerspricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte