Mit 1. 5. 2005 wird für die Burgenländische Gebietskrankenkasse eine neue Satzung 2005 erlassen. Die bisherige Satzung 1999 wird mit diesem Zeitpunkt aufgehoben, ist aber auf eingetretene Versicherungsfälle sowie bereits geltend gemachte Leistungsansprüche, die vor ihrer Aufhebung verwirklicht wurden, weiterhin anzuwenden. Amtl Verlautbarung Nr 37/2005 vom 19.04.2005. (www.avsv.at )