Verordnung des BMF zur näheren Bestimmung der Voraussetzungen für eine Zuzugsbegünstigung (Zuzugsbegünstigungsverordnung)
BGBl II 2005/102, ausgegeben am 19.04.2005
Im Rahmen des AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180, ARD 5556/11/2005, wurde der BMF ermächtigt, mit Verordnung näher zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist (vgl § 103 Abs 3 EStG). Nun wurde eine entsprechende Verordnung im BGBl kundgemacht.