vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Infizierung eines Staatssekretärs mit Hepatitis C bei Blutplasmaspende - Dienstunfall

SozialversicherungARD 5584/13/2005 Heft 5584 v. 19.4.2005

§ 176 ASVG, § 90, § 92 B-KUVG - Infiziert sich ein politischer Funktionär bei einer Blutplasmaspende, die er in seiner Funktion als Staatssekretär vornehmen ließ, mit Hepatitis C, ist die Infizierung als Dienstunfall iSd B-KUVG und nicht als Berufskrankheit zu werten. Als Unfall ist ganz allgemein ein zeitlich begrenztes Ereignis anzusehen, das zu einer Körperschädigung geführt hat (vgl OGH 23.06.1998, 10 ObS 224/98h, ARD 4961/16/98). Das schadensstiftende Ereignis muss nicht unbedingt ein mechanischer Vorgang sein, sondern kann auch ein chemo-physikalischer Vorgang sein. In diesem Sinn kann auch ein Insektenstich während der Arbeit oder ein Biss durch einen tollwütigen Hund einen Arbeitsunfall darstellen, wenn durch die Einwirkung eine Gesundheitsschädigung hervorgerufen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte