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Anwendung des AuslBG auf ausländische Seelsorger bei den Zeugen Jehovas

AusländerbeschäftigungARD 5582/5/2005 Heft 5582 v. 12.4.2005

§ 1 Abs 2 lit d, § 3 AuslBG - Beschäftigungsverhältnisse zwischen der staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft der Zeugen Jehovas und Ausländern unterliegen unabhängig davon, ob sich dabei um seelsorgerische Tätigkeiten handelt oder nicht, dem AuslBG. Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit d AuslBG, wonach die Bestimmungen des AuslBG nicht auf Ausländer hinsichtlich ihrer seelsorgerischen Tätigkeiten im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anzuwenden sind, ist nicht analog auf religiöse Bekenntnisgemeinschaften anzuwenden.

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