§ 67 Abs 10 ASVG - Das für die Haftung eines Geschäftsführers für die bei der Arbeitgeber-GmbH uneinbringlich gewordenen rückständigen SV-Beiträge erforderliche Verschulden kann dem Geschäftsführer erst dann und nur insoweit angelastet werden, als er verpflichtet gewesen wäre, bestimmte konkret zu bezeichnende Meldungen zu erstatten, und das Wissen um diese Meldepflicht entweder als vom Grundwissen des Geschäftsführers einer GmbH umfasst anzusehen oder das Nichtwissen von ihm zu vertreten wäre.