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Maßgebliches Geburtsdatum eines Versicherten in der Sozialversicherung

SozialversicherungARD 5579/3/2005 Heft 5579 v. 31.3.2005

§ 358 Abs 3 ASVG - Es ist nicht unsachlich, dass der Gesetzgeber bei der Feststellung des Geburtsdatums eines Versicherten selbst dann auf das in der ersten schriftlichen Angabe des Versicherten gegenüber dem SV-Träger angeführte Datum abstellt, wenn der Versicherte gar nicht weiß, dass das von ihm angeführte Datum nicht sein wahres Geburtsdatum ist. Gegen die Bestimmung des § 358 Abs 3 ASVG bestehen weder verfassungsrechtliche noch gemeinschaftsrechtliche Bedenken.

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