§ 255 Abs 1 und Abs 2 ASVG - Für die Frage, ob ein Berufskraftfahrer, der diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, auf den Beruf eines Fuhrparkleiters verwiesen werden kann, bedarf es genauer Feststellungen über die Ausbildungsgänge, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die konkret zu verrichtenden Tätigkeiten in beiden Berufen sowie darüber, welche Kenntnisse und Fähigkeiten, über die ein Berufskraftfahrer verfügt, auch für die Tätigkeit eines Fuhrparkleiters verwendet werden können.