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Lohnausfallsprinzip - Berechnung des regelmäßigen Entgelts

SozialversicherungARD 5578/7/2005 Heft 5578 v. 25.3.2005

DG-Info OÖ GKK 3/2005

Ausfallsprinzip

Lohnausfallsprinzip bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während der Ausfallzeiten (zB am Feiertag, bei Urlaub oder Krankheit) Anspruch auf das Entgelt hat, das er bei Arbeitsleistung verdient hätte. Das Lohnausfallsprinzip ist bei folgenden Entgelten anzuwenden:

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