§ 11 Abs 14 UStG - Es ist einer „Werkvertragnehmerin“ einer Steuerberatungsgesellschaft durchaus zumutbar, auf Aufforderung des Prüfers mittels Testbuchungen am PC zu demonstrieren, dass sie tatsächlich die Fähigkeit hat, die angeblich im Werkvertrag erbrachten EDV-unterstützten Tätigkeiten durchzuführen. Verweigert die „Werkvertragnehmerin“ die entsprechenden Testbuchungen, kann die Abgabenbehörde insbesondere daraus schließen, dass die behaupteten Tätigkeiten in Wahrheit ihr als Bilanzbuchhalter bei der Steuerberatungsgesellschaft beschäftigter Ehemann ausgeführt hat.