§ 4a BPGG, § 4a StPGG - Ist ein halbseitig gelähmter Pflegebedürftiger noch in der Lage, sich ohne fremde Hilfe vom Bett in den Rollstuhl zu setzen und umgekehrt, sind die Voraussetzungen des § 4a Abs 3 BPGG für ein Pflegegeld der Stufe 5 nicht erfüllt.
OGH 14.09.2004, 10 ObS 136/04d