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Pflegegeldanspruch eines halbseitig gelähmten Pflegebedürftigen

SozialversicherungARD 5576/8/2005 Heft 5576 v. 18.3.2005

§ 4a BPGG, § 4a StPGG - Ist ein halbseitig gelähmter Pflegebedürftiger noch in der Lage, sich ohne fremde Hilfe vom Bett in den Rollstuhl zu setzen und umgekehrt, sind die Voraussetzungen des § 4a Abs 3 BPGG für ein Pflegegeld der Stufe 5 nicht erfüllt.

OGH 14.09.2004, 10 ObS 136/04d

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