§ 1154 ABGB, § 45 Abs 1 lit b NÖ KAG - Der Umstand, dass ein Arzt durch einen Dienstauftrag von der Funktion eines ärztlichen Leiters eines bestimmten Instituts abberufen worden ist und dadurch ein wesentlicher Einkommensbestandteil des Arztes - im vorliegenden Fall der Anspruch auf Sondergebühren iSd § 45 Abs 1 lit b NÖ Krankenanstaltengesetz - weggefallen ist, vermag für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit des Dienstauftrages zu begründen. Für Schadenersatzansprüche des Arztes fehlt es somit an einer rechtlichen Grundlage. OLG Wien 26.08.2004, 10 Ra 93/04a. (Revision zulässig)