§ 20 Abs 6 NÖ SÄG 1992 idF LGBl 9410-3, § 9 Abs 5 ARG, Art 21 B-VG - In § 20 Abs 6 NÖ Spitalsärztegesetz (SÄG) idF LGBl 9410-3 wurde die Anrechnung der - die Leistung des Turnusdienstes in pauschalierter Form abgeltenden - Turnusdienstzulage auf das gemäß § 9 Abs 5 ARG gebührende Entgelt (Feiertagsarbeitsentgelt) vorgeschrieben. Da es sich bei § 9 Abs 5 ARG unzweifelhaft um eine arbeitnehmerschutzrechtliche Regelung handelt, stellt diese Anrechnungsbestimmung einen unzulässigen Eingriff des Landesgesetzgebers in die Kompetenz des Bundes dar und war daher verfassungswidrig. VfGH 11.06.2004, G 344/01, G 10/02.