vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Gefahrenzulage nach dem KV-Spediteure

ArbeitsrechtARD 5575/2/2005 Heft 5575 v. 15.3.2005

§ 34 ArbVG, KV-Spediteure - Erbringt ein Unternehmen Transportleistungen ausschließlich für ein Unternehmen und ausschließlich auf dessen Firmengelände, haben die mit diesen Tätigkeiten betrauten Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf eine Gefahrenzulage nach dem KV-Spediteure. Liegt ein einheitlicher Betrieb des Arbeitgebers mit jenem Unternehmen, auf dessen Betriebsgelände er die Transportleistungen erbringt, nicht vor und erbringt der Arbeitgeber auch keinerlei Transportleistungen im eigenen Interesse, ist der erste Ausnahmetatbestand der Anmerkung zur Zulagenordnung A des KV-Spediteure, wonach innerhalb des Spediteur-Betriebes bzw dessen Betriebsstätten durchgeführte Ladeleistungen nicht zulagepflichtig sind, nicht erfüllt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte