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Außerkraftsetzung einer nicht vorgeschriebenen Schutzvorrichtung zulässig

ArbeitsrechtARD 5574/4/2005 Heft 5574 v. 11.3.2005

§ 35 Abs 1 Z 3 ASchG - Die Außerkraftsetzung einer vom Hersteller nicht vorgesehenen und gesetzlich nicht erforderlichen - somit vom Arbeitgeber freiwillig installierten - Schutzvorrichtung an gefährlichen Arbeitsmitteln (hier: Schutzabdeckung für eine Kreissäge) bedeutet kein rechtswidriges Handeln und macht den die Außerkraftsetzung anordnenden Arbeitgeber bzw den diese Anweisung durchführenden Arbeitnehmer für einen an der Maschine erlittenen Arbeitsunfall nicht schadenersatzpflichtig.

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