Verordnung der BMGF, mit der im Einführungszeitraum der e-card von der Vorlage des Krankenscheins abgesehen wird (Krankenscheinvorlage-Verordnung). Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch einen Vertragsarzt, eine Vertragseinrichtung, eine Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung der Bgld GKK inEisenstadtundRustsowie in den politischen BezirkenEisenstadt-UmgebungundNeusiedl am Seeentfällt die Vorlage des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheins, Patientenscheins, Arzthilfescheins) im Zeitraum vom 28. 2. 2005 bis zum Ablauf des29. 5. 2005, wenn