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E-Card - kein Krankenschein im Einführungszeitraum

Neue VorschriftenARD 5574/3/2005 Heft 5574 v. 11.3.2005

Verordnung der BMGF, mit der im Einführungszeitraum der e-card von der Vorlage des Krankenscheins abgesehen wird (Krankenscheinvorlage-Verordnung). Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch einen Vertragsarzt, eine Vertragseinrichtung, eine Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung der Bgld GKK inEisenstadtundRustsowie in den politischen BezirkenEisenstadt-UmgebungundNeusiedl am Seeentfällt die Vorlage des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheins, Patientenscheins, Arzthilfescheins) im Zeitraum vom 28. 2. 2005 bis zum Ablauf des29. 5. 2005, wenn

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