Verordnung der BMGF über Zuschüsse der AUVA und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung)
BGBl II 2005/64, ausgegeben am 07.03.2005
Mit dem 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 (3. SVÄG 2004), BGBl I 2004/171,ARD 5556/4/2005, wurde die in§ 53b ASVGbestehendeZuschussregelungzur teilweisen Vergütung des Aufwandes für dieEntgeltfortzahlung bei Unfällenin Betrieben mit weniger als 51 Arbeitnehmern ab 1. 1. 2005 auch auf Entgeltfortzahlungen für durchKrankheitbedingte Arbeitsverhinderungen ausgedehnt (vgl bereitsARD 5547/4/2004,ARD 5556/4/2005undARD 5561/20/2005). Die weiterenausführenden Detailsbetreffend die Gewährung der Zuschüsse und deren Abwicklung werden nunmehr durch die vorliegende Verordnung geregelt.