§ 29 Z 1 EStG - Die dem Obmann eines evangelischen Vereins monatlich (14-mal jährlich) zugeflossenen „Aufwandsentschädigungen“ für pastorale Tätigkeiten stellen nach Abzug der im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit angefallenen Werbungskosten für Reisen, Telefon, Büroaufwand, Literatur etc sonstige Einkünfte iSd § 29 Z 1 EStG dar.
VwGH 20.01.2005, 2001/14/0191