Pkt VII lit i KV-Hotel- und Gastgewerbe -Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe sieht Löhne für jene Beschäftigten vor, die in typischen Berufen des Hotel- und Gastgewerbes tätig sind. FürProfessionistenund geprüfte Kesselheizer, die als solche beschäftigt werden, sowie für Chauffeure gelten gemäßPkt VII lit i KV-Hotel- und GastgewerbedieLohnsätze des KV ihrer Branche. Ausgehend vom möglichen Wortsinn dieser Bestimmung kommt für einen alsHaustechnikerbeschäftigten Arbeitnehmer der Lohnsatz des KV für Arbeiter imeisen- und metallverarbeitenden Gewerbezur Anwendung, wobei unter den Begriff „Lohnsatz“ auch eineIst-Lohnerhöhungfällt. DaPkt IX Z 7 KV-Metallgewerbefür ihm unterliegende Arbeitnehmer Ist-Lohnerhöhungen vorsieht, hat ein Haustechniker Anspruch auf die jährlich im Bereich des KV-Metallgewerbe abgeschlossenenIst-Lohnerhöhungen, auch wenn er einüberkollektivvertragliches Entgeltbezieht. OLG Wien 27.08.2004, 7 Ra 74/04k. (Revision zulässig)