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Vergütungsanspruch für Diensterfindung

ArbeitsrechtARD 5571/5/2005 Heft 5571 v. 1.3.2005

§ 8 PatG - Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlassung einer an sich patentfähigen Erfindung iSd § 1 bis § 3 Patentgesetz voraus. Nicht erforderlich für den Vergütungsanspruch gemäß § 8 PatG ist, dass die Erfindung tatsächlich patentgeschützt ist, noch besteht eine Verpflichtung, Diensterfindungen zum Patent anzumelden, um die Patentfähigkeit festzustellen.

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