Redaktionelle Anmerkung zu OGH 17.11.2004, 9 ObA 107/04g, ARD 5570/4/2005
Rechtssatz des OGH
Die „ Nichtverlängerungserklärung “ des Arbeitnehmers bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist einer Selbstkündigung nicht gleichzuhalten ; der Arbeitnehmer schuldet daher den für den Fall der Selbstkündigung vereinbarten Rückersatz von Ausbildungskosten nicht .