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Nichtverlängerungserklärung bei Befristung ist keine Kündigung

ArbeitsrechtARD 5570/4/2005 Heft 5570 v. 25.2.2005

§ 20 AngG, § 863 ABGB, § 20a KV-Landeshypothekenbanken - Da die Erklärung des Arbeitnehmers, das befristete Dienstverhältnis nicht verlängern zu wollen, einer Selbstkündigung nicht gleichzuhalten ist, ist der Arbeitnehmer nicht zum (teilweisen) Ersatz der vom Arbeitgeber aufgewendeten Ausbildungskosten verpflichtet , wenn der Kollektivvertrag eine solche Rückzahlungspflicht nur für den Fall einer Arbeitnehmerkündigung , einer berechtigten Entlassung oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts vorsieht.

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