§ 20 Abs 2 AngG, § 914 ABGB - Auch die zu einem verfehlten Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung führt zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Im Fall einer zeitwidrigen Kündigung hat der Arbeitnehmer allerdings einen Entgelt- bzw Ersatzanspruch bis zum ordnungsgemäßen Kündigungstermin. Die einmal ausgesprochene Kündigung kann einseitig nicht zurückgenommen werden.