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Rückforderung des Arbeitslosengeldes bei rückwirkender Verlängerung der Pflichtversicherung

SozialversicherungARD 5569/12/2005 Heft 5569 v. 22.2.2005

§ 11 Abs 2 ASVG, § 25 AlVG - Das AMS ist bei der Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erfolgte Nachzahlung des Dienstgebers zu Recht als - zur Verlängerung der Pflichtversicherung führendes - Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG zu qualifizieren ist, zwar nicht an die Versicherungsdaten des HVSVT gebunden. Es ist aber nicht unschlüssig, wenn das AMS dem Inhalt einer vom Dienstgeber erstatteten Kassenmeldung Indizwirkung dahin beimisst, dass diese Anmeldung der zwischen dem Arbeitslosen und dem ehemaligen Dienstgeber getroffenen Vereinbarung entspricht, dies insbesondere dann, wenn mit der Meldung einer bestimmten Entgeltart auch Verpflichtungen des Dienstgebers zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung verbunden sind, die er im Falle der Vereinbarung und Leistung eines entgeltfreien Bezuges iSd § 49 Abs 3 ASVG (wozu auch eine Abfertigung gehören würde) nicht zu leisten hätte.

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