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Betreten von Ausländern auf Baustelle

AusländerbeschäftigungARD 5567/5/2005 Heft 5567 v. 15.2.2005

§ 28 Abs 7 AuslBG - Werden ausländische Arbeitskräfte, ohne im Besitz einer entsprechenden behördlichen Bewilligung zu sein, von Erhebungsbeamten des Arbeitsinspektorats auf einer Baustelle arbeitend angetroffen, durfte es die Behörde in Hinblick auf § 28 Abs 7 AuslBG ohne weiteres als erwiesen annehmen, dass die betretenen Ausländer unberechtigt beschäftigt werden. Auch Baustellen sind Arbeitsstellen eines Unternehmens iSd § 28 Abs 7 AuslBG, die im Allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich sind. Dass dennoch keine unberechtigte Beschäftigung dieser Ausländer vorgelegen ist, hätte der Arbeitgeber glaubhaft machen müssen. VwGH 17.11.2004, 2002/09/0180. (Beschwerde abgewiesen)

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