§ 27 Z 1 AngG - Missachtet ein infolge Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer die Anordnungen seines Arztes betont und in erheblichem Maße und ist dieses Verhalten geeignet, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen oder den Heilungsverlauf zu verzögern, so kann darin eine zur Entlassung des Arbeitnehmers berechtigende Vertrauensverwirkung iSd dritten Tatbestandes des § 27 Z 1 AngG liegen. Der Arbeitgeber muss dann nämlich befürchten, dass seine dienstlichen Interessen gefährdet sind, weil der Arbeitnehmer damit auch die auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerichteten dienstlichen Interessen des Arbeitgebers verletzt.