§ 3 Abs 4 und Abs 5 AVRAG - Ein Arbeitnehmer kann im Falle eines Betriebsübergangs dem Übergang seines Dienstverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes auch aus anderen als den in § 3 Abs 4 AVRAG genannten Gründen widersprechen, wenn diese so schwer wiegend sind, dass sie das Eingehen oder die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit dem Erwerber unzumutbar machen würden.
OLG Wien 10.09.2004, 7 Ra 70/04x