§ 3 AVRAG, § 109 ArbVG - Veräußert der Alleingesellschafter einer Gesellschaft sämtliche Gesellschaftsanteile, stellt dieser Gesamtgesellschafterwechsel keinen Betriebsübergang iSd § 3 AVRAG dar, sodass auch das dort normierte Kündigungsverbot - ausgenommen bei einer vom Arbeitnehmer zu beweisenden Umgehungsabsicht - nicht zum Tragen kommt.
OGH 29.09.2004, 9 ObA 47/04h