§ 5 Abs 2 lit a KommStG - Voraussetzung für die Subsumierbarkeit von Bezügen unter die Befreiungsbestimmung des § 5 Abs 2 lit a KommStG ist die Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses.
§ 5 Abs 2 lit a KommStG - Voraussetzung für die Subsumierbarkeit von Bezügen unter die Befreiungsbestimmung des § 5 Abs 2 lit a KommStG ist die Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses.