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Dispositive Reisekostenregelungen in Kollektivverträgen

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5560/9/2005 Heft 5560 v. 21.1.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 20.10.2004, 8 ObA 88/04f, ARD 5560/8/2005

Rechtssatz OGH

Punktuelle Einzelregelungen in Kollektivverträgen (hier: Zusatz-KV zum KV der Stein- und keramischen Industrie betreffend Aufwandersatz für Angestellte, die regelmäßig zu reisen haben) können von den KV-Partnern dispositiv gestaltet werden. Eine vertragliche Pauschalierung (nach den steuerlichen Sätzen, wobei jedoch höchstens die in den aktuellen hausinternen Abrechnungsregelungen des Arbeitgebers genannten Sätze bezahlt werden) ist daher wirksam, auch wenn sie nicht dem relativ zwingenden Günstigkeitsprinzip des § 3 ArbVG entspricht.

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