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Verfall von Sonderzahlungen im KV-Gastgewerbe für Arbeiter

KollektivverträgeARD 5560/5/2005 Heft 5560 v. 21.1.2005

Pkt 6 KV-Gastgewerbe-Arbeiter - Die Verfallsbestimmung des Pkt 6 lit e des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt nur für laufende Lohnzahlungen und nicht auch für Remunerationen, sodass diese Ansprüche nicht schon bei sonstigem Verfall binnen der vorgesehenen kollektivvertraglichen 4-Monats-Frist geltend zu machen sind.

OGH 11. 11. 2004, 8 ObA 22/04z

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