Pkt 6 KV-Gastgewerbe-Arbeiter - Die Verfallsbestimmung des Pkt 6 lit e des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt nur für laufende Lohnzahlungen und nicht auch für Remunerationen, sodass diese Ansprüche nicht schon bei sonstigem Verfall binnen der vorgesehenen kollektivvertraglichen 4-Monats-Frist geltend zu machen sind.
OGH 11. 11. 2004, 8 ObA 22/04z