KV-Chemische Industrie - Der Verwendungsgruppe 3 im KV für Angestellte der chemischen Industrie sind insbesondere Angestellte zuzuordnen, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen. Darunter fallen insbesondere Verkäufer im Detailgeschäft mit besonderen Fachkenntnissen oder Fremdsprachen, Lagerbuchhalter oder Kassiere in Betrieben mit einer Gesamtbeschäftigungszahl bis zu 50 Arbeitnehmern. Demgegenüber sind als Beispiel für Angestellte der Verwendungsgruppe 2 die Verkäufer im Detailgeschäft genannt.