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Beschäftigung von Jugendlichen an aufeinander folgenden Sonntagen im Gastgewerbe

ArbeitsrechtARD 5559/7/2005 Heft 5559 v. 18.1.2005

§ 18, § 27a KJBG, Pkt 3a KV-Gastgewerbe - Pkt 3a lit c Abs 1 letzter Satz KV-Gastgewerbe, wonach die Beschäftigung von Jugendlichen an aufeinander folgenden Sonntagen bei Unterlassung der Anzeige an das Arbeitsinspektorat unzulässig wird, stellt lediglich eine einschränkende Bedingung für die Gültigkeit der zuvor in Pkt 3a KV-Gastgewerbe ausgeführten abweichenden Ausnahmeregelung zu § 18 Abs 3 KJBG - wonach zumindest jeder zweite Sonntag für Jugendliche arbeitsfrei zu bleiben hätte - dar und bewirkt keine Überschreitung der Normsetzungsbefugnis der KV-Parteien. Werden somit Jugendliche an zwei aufeinander folgenden Sonntagen im Gastgewerbe ohne die entsprechende Anzeige beim Arbeitsinspektorat beschäftigt, ist dies nach § 18 Abs 3 KJBG unzulässig.

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