§ 27 Z 1 AngG, § 223 StGB - Verfälschte der Filialleiter eines Autohauses einen ausgefüllten Kundenfragebogen, indem er die vom Kunden gesetzten Kreuze mit Tipp-Ex auslöschte und neue Kreuze an anderen - für das Unternehmen vorteilhafteren - Stellen machte, und leitete diesen verfälschten Fragebogen in der Folge an die Konzernzentrale weiter, berechtigt diese Urkundenfälschung iSd § 223 StGB den Arbeitgeber zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.