§ 27 Z 1 AngG - Korrekturbuchungen eines Filialleiters, die Ungereimtheiten im Warenbestand und in den Inventurlisten zumindest optisch verschleiern sollen, rechtfertigen seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit. Selbst wenn Schädigungs- und Manipulationsabsichten und der für Untreue erforderliche Vorsatz fehlen, ist sein Verhalten geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers dermaßen zu erschüttern, dass diesem die Fortsetzung des Dienstverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.